Somnoplastik- Radiofrequenztherapie

zur Beseitigung/Verringerung des Schnarchens

Man unterscheidet:

1.Primäres Schnarchen-tritt zumeist jede Nacht auf,auch in Seitenlage.Verursacht Rachentrockenheit,Zäpfchenschwellung und Räusperzwang; SchlafpartnerIn leidet unter der oft starken Geräuschentwicklung.

2.Obstruktives Schnarchen-entsteht durch teilweisen Verschluß des Kehldeckels oder Schlundes und bewirkt Sauerstoffverringerung, Herzklopfen mit Weckreaktion(Arousal).Das Schnarchen verstärkt sich jeweils episodisch und bricht abrupt mit einem Arousal ab.

3.Obstruktives Schlafapnoesyndrom-schwerste Form-ist gekennzeichnet durch sich wiederholende Phasen nächtlicher erstickungsartigerAtemstillstände(Apnoen); Tiefschlaf und Traumschlaf werden gestört.Bluthochdruck,chronische Müdigkeit tagsüber und Schlafattacken sind die Folge. 23-fach erhöhtes Herzinfarktrisiko!
Bei Schlafapnoeverdacht muß eine Schlafapnoemessung im Schlaflabor oder zu hause mit einem Screening-Gerät gemacht werden.

Behandlungsablauf und Wirkprinzip:

Die Behandlung ist nur gering belastend und kann in der Ordination stattfinden. Sie sollten jedoch zum Behandlungstermin nicht selbst den PKW fahren. Sie erhalten schmerzblockierende Injektionen in den weichen Gaumen(Lokalanästhesie). Danach wird die Radiofrequenzsonde unter die Schleimhaut in das Muskelgewebe des weichen Gaumens eingeführt. Der Muskel wird an drei Stellen 30 Sekunden lang erwärmt,  ohne die oberflächliche Schleimhaut zu verbrennen. Daher sind die Schmerzen nach der Behandlung gering, es bestehen nur 2-3 Tage mäßige Schluckbeschwerden. In den darauffolgenden 6-8Wochen bilden sich im Gaumenmuskel feste Narben, welche als Stabilisatoren das vibrierende Schnarchgeräusch unterbinden. Erfolgsaussichten: Ca. 80% der Patienten berichten 3 Monate nach Behandlung über eine deutliche Besserung des Schnarchens. Ca.20% der Patienten bemerken keine Besserung und benötigen andere Therapieverfahren. Schnarchen entsteht in der Mehrheit durch Vibrationen am Weichgaumen, seltener auch durch Vibrationen am Zungengrund oder Kehlkopf. Eine absolut zuverlässige Prognose über den individuellen Behandlungserfolg ist daher nicht möglich.

Behandlungskosten:
Von den Krankenkassen gibt es keine Direktbezahlung, die Behandlung kann nur privat verrechnet werden. Ausnahme: KFA und BVA bezahlen die Therapie direkt! Notwendig sind eine oder meistens zwei Behandlungen, Abstand 6-8 Wochen.

Honorar:440 € Behandlungspauschale
Terminvereinbarung: 02236/23337

Stadtausstellung / Gemeindeausstellung Österreich